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Ausbildung zum Bootsführer (m/w/d)

Der Einsatz von Booten wird neben den routinierteren Absicherungseinsätzen in vielen Fällen durch Ausnahmesituationen ausgelöst. Diese können vom Badeunfall bis hin zu größeren Umweltkatastrophen, wie einem Hochwasser, reichen. Aus diesem Grund ist es für die Einsatzkräfte der DLRG besonders wichtig, Boote auch unter den schwierigsten Einsatzbedingungen sicher führen zu können.

Einen DLRG-Bootsführerschein zu erwerben, bedeutet somit weit mehr als die im zivilen Bereich übliche Ausbildung. Vielmehr werden hier spezielles Fachwissen und praktische Fertigkeiten trainiert, die auf die Gefahren späterer Einsätze bestmöglich vorbereiten.

Was ist Teil der Ausbildung?

Die DLRG bietet zum Erwerb des Bootsführerscheins eigene Lehrgänge an. Auch hier gibt es wie im Sportbootbereich zwei Führerscheine, die für unterschiedliche Einsatzgebiete qualifizieren:

  • Bootsführerschein A – für Binnengewässer und Küste im Rahmen des zentralen Wasserrettungsdienst
  • Bootsführerschein B – für Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen

Die Ausbildung beinhaltet Theorie- und Praxiseinheiten, welche alle Bereiche des Bootswesens innerhalb der DLRG abdecken.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Sicherheit
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Slippen und Trailern
  • DLRG Boote im Einsatz

Weitere Informationen sind in der DLRG Prüfungsordnung Bootswesen zu finden.

Voraussetzung zum Erwerb des DLRG-Bootsführerscheins

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Tauglichkeit
  • Mind. zwei Jahre aktive Arbeit im Wasserrettungsdienst, davon mind. ein Jahr im Bootsdienst
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber (max. zwei Jahre alt)
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Aufbaumodul "Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen"
  • Aufbaumodul "Einsatz in Küstengewässern"
  • Abgeschlossener Vorbereitungslehrgang für den DLRG-Bootsführerschein
  • Mind. 15 bescheinigte Bootsfahrstunden
  • In Mittelfranken zusätzlich: Bestandene Zulassungsprüfung

Der DLRG-Bootsführerschein berechtigt initial nur zum Führen eines DLRG-Motorrettungsbootes. Da jedoch auch die Anforderungen an den zivilen Sportbootführerschein erfüllt werden, kann der DLRG-Bootsführerschein auf diesen umgeschrieben werden. Weitere Informationen bietet der Deutsche Motoryachtverband, welcher auch ein entsprechendes Antragsformular bereitstellt.

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